Tender Details
Title
Germany-Munich: Pharmaceutical products Place of performance: Bayern Main nature of the contract: Supplies Official name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Type of procedure: Open
Country
Language
German
Organization
Published Date
20.06.2023
Deadline Date
05.06.2025
Overview
367906-2023 - Competition I.1. Name and addresses Official name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Postal address: Carl-Wery-Str. 28 Town: München NUTS code: DE2 Bayern Postal code: 81739 Country: Germany Contact person: Vergabestelle E-mail: vergabestelle1@by.aok.de Internet address(es): Main address: www.aok.de I.5. Main activity Health II.1.1. Title Open house Arzneimittelrabattverträge Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 Reference number: 23-140 II.1.2. Main CPV code 33600000 Pharmaceutical products II.1.3. Type of contract Supplies II.1.5. Estimated total value Value excluding VAT: 1,00 EUR II.1.6. Information about lots This contract is divided into lots: no II.2.3. Place of performance NUTS code: DE2 Bayern II.2.7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system Start: 01/08/2023 End: 31/07/2025 This contract is subject to renewal: no IV.2.2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate Date: 05/06/2025 Local time: 12:00 IV.2.4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted German VI.5. Date of dispatch of this notice 15/06/2023 367906-2023 - Competition Germany-Munich: Pharmaceutical products OJ S 117/2023 20/06/2023 Contract notice Supplies Legal Basis: Directive 2014/24/EU Section I: Contracting authority I.1. Name and addresses Official name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Postal address: Carl-Wery-Str. 28 Town: München NUTS code: DE2 Bayern Postal code: 81739 Country: Germany Contact person: Vergabestelle E-mail: vergabestelle1@by.aok.de Internet address(es): Main address: www.aok.de I.3. Communication The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y6UBQ/documents Additional information can be obtained from the abovementioned address Tenders or requests to participate must be submitted to the abovementioned address I.4. Type of the contracting authority Body governed by public law I.5. Main activity Health Section II: Object II.1. Scope of the procurement II.1.1. Title Open house Arzneimittelrabattverträge Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 Reference number: 23-140 II.1.2. Main CPV code 33600000 Pharmaceutical products II.1.3. Type of contract Supplies II.1.4. Short description Siehe Beschreibung der Beschaffung II.1.5. Estimated total value Value excluding VAT: 1,00 EUR II.1.6. Information about lots This contract is divided into lots: no II.2. Description II.2.3. Place of performance NUTS code: DE2 Bayern II.2.4. Description of the procurement Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2023, alle Verträge enden am 31.07.2025. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 05.06.2025. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Vergabestelle SGB V ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 05. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151), als Scan an die E-Mail-Adresse vergabestelle1@by.aok.de oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. II.2.5. Award criteria Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents II.2.6. Estimated value II.2.7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system Start: 01/08/2023 End: 31/07/2025 This contract is subject to renewal: no II.2.10. Information about variants Variants will be accepted: no II.2.11. Information about options Options: no II.2.13. Information about European Union funds The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no II.2.14. Additional information Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung des Vertrages und der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag im Original IN DREIFACHER AUSFERTIGUNG eingereicht werden muss. Section III: Legal, economic, financial and technical information III.1. Conditions for participation III.1.1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers List and brief description of conditions: ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit III.1.2. Economic and financial standing List and brief description of selection criteria: ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Minimum level(s) of standards possibly required: ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit III.1.3. Technical and professional ability List and brief description of selection criteria: ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Minimum level(s) of standards possibly required: ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Section IV: Procedure IV.1. Description IV.1.1. Type of procedure Open procedure IV.1.3. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system The procurement involves the establishment of a framework agreement Framework agreement with several operatorsEnvisaged maximum number of participants to the framework agreement: 999 IV.1.8. Information about the Government Procurement Agreement (GPA) The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no IV.2. Administrative information IV.2.2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate Date: 05/06/2025 Local time: 12:00 IV.2.3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates IV.2.4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted German IV.2.7. Conditions for opening of tenders Date: 05/07/2023 Local time: 12:00 Section VI: Complementary information VI.1. Information about recurrence This is a recurrent procurement: no VI.3. Additional information Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Die im folgenden als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y6UBQ VI.4. Procedures for review VI.4.1. Review body Official name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Town: Bonn Country: Germany Fax: +49 2289499-163 VI.4.3. Review procedure Precise information on deadline(s) for review procedures: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.5. Date of dispatch of this notice 15/06/2023 Czech document download: https://ted.europa.eu/cs/notice/367906-2023/pdf Danish document download: https://ted.europa.eu/da/notice/367906-2023/pdf German document download: https://ted.europa.eu/de/notice/367906-2023/pdf Greek document download: https://ted.europa.eu/el/notice/367906-2023/pdf Spanish document download: https://ted.europa.eu/es/notice/367906-2023/pdf English document download: https://ted.europa.eu/en/notice/367906-2023/pdf Estonian document download: https://ted.europa.eu/et/notice/367906-2023/pdf Finnish document download: https://ted.europa.eu/fi/notice/367906-2023/pdf French document download: https://ted.europa.eu/fr/notice/367906-2023/pdf Irish document download: https://ted.europa.eu/ga/notice/367906-2023/pdf Croatian document download: https://ted.europa.eu/hr/notice/367906-2023/pdf Hungarian document download: https://ted.europa.eu/hu/notice/367906-2023/pdf Italian document download: https://ted.europa.eu/it/notice/367906-2023/pdf Lithuanian document download: https://ted.europa.eu/lt/notice/367906-2023/pdf Latvian document download: https://ted.europa.eu/lv/notice/367906-2023/pdf Maltese document download: https://ted.europa.eu/mt/notice/367906-2023/pdf Dutch document download: https://ted.europa.eu/nl/notice/367906-2023/pdf Polska document download: https://ted.europa.eu/pl/notice/367906-2023/pdf Portuguese document download: https://ted.europa.eu/pt/notice/367906-2023/pdf Romanian document download: https://ted.europa.eu/ro/notice/367906-2023/pdf Slovak document download: https://ted.europa.eu/sk/notice/367906-2023/pdf Slovenian document download: https://ted.europa.eu/sl/notice/367906-2023/pdf Swedish document download: https://ted.europa.eu/sv/notice/367906-2023/pdf Bulgarian document download: https://ted.europa.eu/bg/notice/367906-2023/pdf
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