Tender Details
Title

Germany – Ventilation and air-conditioning installation work – Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Lüftung und Kälte Place of performance: Germany,Salzlandkreis Main nature of the contract: Works Official name: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Type of procedure: Open

Country
Language
German
Organization
Published Date
31.01.2024
Deadline Date
13.03.2024
Overview
64982-2024 - Competition Competition Germany: Ventilation and air-conditioning installation work Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Lüftung und Kälte Germany, Salzlandkreis (DEE0C) Bernburg Type of procedure: Open Buyer Buyer: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Germany, Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03), Magdeburg LOT-0000: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Lüftung und Kälte Ventilation and air-conditioning installation work Germany, Salzlandkreis (DEE0C) Bernburg Start date: 15/04/2024 Duration end date: 12/06/2025 Deadline for receipt of tenders: 13/03/2024 - 10:00:00 (UTC+1) 64982-2024 - Competition Germany – Ventilation and air-conditioning installation work – Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Lüftung und Kälte OJ S 22/2024 31/01/2024 Contract or concession notice – standard regime Works 1. Buyer 1.1. Buyer Official name: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Legal type of the buyer: Regional authority Activity of the contracting authority: Health 2. Procedure 2.1. Procedure Title: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Lüftung und Kälte Description: LB 075.1 Lüftung und Kälte Procedure identifier: b94b94b6-78ff-4514-a1cf-1a730e4f1551 Internal identifier: BBG-2018-08_075.1 Type of procedure: Open The procedure is accelerated: no 2.1.1. Purpose Main nature of the contract: Works Main classification (cpv): 45331200 Ventilation and air-conditioning installation work 2.1.2. Place of performance Town: Bernburg Postcode: 06406 Country subdivision (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Country: Germany 2.1.4. General information Legal basis: Directive 2014/24/EU vob-a-eu - Applicable cross-border law: 2.1.6. Grounds for exclusion: Analogous situation like bankruptcy under national law: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Bankruptcy: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Corruption: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten. Arrangement with creditors: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Participation in a criminal organisation: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten. Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Breaching of obligations in the fields of environmental law: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Money laundering or terrorist financing: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten. Fraud: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten. Child labour and other forms of trafficking in human beings: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten. Insolvency: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Breaching of obligations in the fields of labour law: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Assets being administered by liquidator: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Guilty of misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents and obtained confidential information of this procedure: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Purely national exclusion grounds: Ausschlussgründe gem. § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19 Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Guilty of grave professional misconduct: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Early termination, damages or other comparable sanctions: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Breaching of obligations in the fields of social law: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Payment of social security contributions: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig. Business activities are suspended: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Payment of taxes: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig. Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten. 5. Lot 5.1. Lot: LOT-0000 Title: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Lüftung und Kälte Description: Errichtung von 3 RLT Anlagen in Dachzentralen, inkl. des Kanalnetzes. Alle RLT Anlagen werden mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Lüftungsanlagen Lüftungsanlagen sind erforderlich für die Sanitärbereiche der Patientenzimmer, für Räume mit Feuchtelast (Duschräume), Umkleideräume (Geruchsbelästigung), Putz- Lager- und Technikräume und innenliegende Räume bzw. mit Fenstern ausgestattet sind, welche nicht zu öffnen sind . Des Weiteren besteht die Aufgabe eine Kühlung der Patientenzimmer zu ermöglichen, welche über die Konditionierung der Zuluft realisiert wird. Für die Auslegung der Lüftungsanlagen wurden die AMEV - Richtlinie RLT- Anlagenbau 2 011 sowie DIN- und VDI-Richtlinien zugrunde gelegt. Die Luftwechselzahlen beziehen sich jeweils auf den Außenluftwechsel (Frischluftrate). Anlagenaufbau Je Gebäude wird eine zentrale Zu- und Abluftanlage vorgesehen. Das Zentralgerät wird jeweils in den Dachgeschossen aufgestellt. Die notwendigen Öffnungen der Außen- und Fortluft werden in den Gauben der Dächer angeordnet. Die Geräte selbst werden mit einer Wärmepumpe ausgestattet, dadurch ist eine Kühlung im Sommer bzw. eine Erwärmung Winter möglich. Sanitärbereiche der Patientenzimmer Die Entlüftung der Sanitärbereiche in den Patientenzimmer erfolgt über manipulationssichere Deckenauslässe, welche in der Unterhangdecke angeordnet werden. Die notwendige Zuluft wird in dem Schlaf -/Wohnbereich des Patienten eingeblasen. Grobe Mengen: - 3 RLT-Anlagen - 530 m² Lüftungskanäle - 2415 m Lüftungsrohr - 186 St. BSKs (rund) - 24 St. BSKs (eckig) Teilklimaanlagen Für die Technikräume der KG 4 40 bzw. 4 50 wird eine Kühlung mittel Splitkälte vorgesehen. Diese sind aufgrund der großen inneren Wärmelasten notwendig. Hierbei handelt es sich um folgende Raumgruppen: Technik- Räume von Eigenstromversorgungsanlagen sowie Fernmelde - und informationstechnische Anlagen, Räume der Gebäudeautomation mit hohem Anteil aktiver Komponenten Die Anlagen bestehen jeweils aus den in den zu kühlenden Räumen angeordneten Innengeräten und in den Dachgeschossen aufgestellten Außengeräten. Grobe Mengen: - 9 St. Klimageräte innenliegend (Wandgerät) - 8 St. Außengeräte Internal identifier: LOT-0000 5.1.1. Purpose Main nature of the contract: Works Main classification (cpv): 45331200 Ventilation and air-conditioning installation work 5.1.2. Place of performance Town: Bernburg Postcode: 06406 Country subdivision (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Country: Germany 5.1.3. Estimated duration Start date: 15/04/2024 Duration end date: 12/06/2025 5.1.6. General information Reserved participation: Participation is not reserved. The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required Procurement Project not financed with EU Funds. The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA) 5.1.7. Strategic procurement Aim of strategic procurement: No strategic procurement 5.1.9. Selection criteria Criterion: Type: Suitability to pursue the professional activity Description: -Bewerbererklärung LSA -Erklärungen TVergG LSA -Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 -Fbl. 223 Auflgiederung der Einheitspreise -unterz. Wartungsvertrag inkl. Anlagen Criterion: Type: Economic and financial standing Description: -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Nachweis Berufs-/Handelsregister Criterion: Type: Technical and professional ability Description: -Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer Referenzen 5.1.10. Award criteria Criterion: Type: Price Name: Preis Weight (percentage, exact): 100 5.1.11. Procurement documents Languages in which the procurement documents are officially available: Address of the procurement documents: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18d5923e6ff-5fe2ae91d2e413f2 5.1.12. Terms of procurement Terms of submission: Electronic submission: Allowed Address for submission: https://www.evergabe.de Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German Electronic catalogue: Not allowed Variants: Not allowed Tenderers may submit more than one tender Deadline for receipt of tenders: 13/03/2024 10:00:00 (UTC+1) Information that can be supplemented after the submission deadline: At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later. Additional information: Unterlagen können nachgefodert werden Information about public opening: Opening date: 13/03/2024 10:00:00 (UTC+1) Place: Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle Olga-Benario-Str. 16-18 06406 Bernburg Terms of contract: Electronic invoicing: Required Electronic ordering will be used: no Electronic payment will be used: no Information about review deadlines: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). 5.1.15. Techniques Framework agreement: No framework agreement Information about the dynamic purchasing system: No dynamic purchase system 5.1.16. Further information, mediation and review Review organisation: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Organisation providing additional information about the procurement procedure: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf Organisation providing more information on the review procedures: Salus Altmark Holding gGmbH Organisation receiving requests to participate: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf 8. Organisations 8.1. ORG-7006 Official name: Beschaffungsamt des BMI Registration number: 994-DOEVD-83 Town: Bonn Postcode: 53119 Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Country: Germany Email: esender_hub@bescha.bund.de Telephone: +49228996100 Roles of this organisation: TED eSender 8.1. ORG-7001 Official name: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Registration number: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Postal address: Seepark 5 Town: Magdeburg Postcode: 39116 Country subdivision (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Country: Germany Contact point: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle Email: vergabestelle@salus-lsa.de Telephone: +49 3471-344420 Fax: +49 3471-344133 Internet address: https://www.sah.info Roles of this organisation: Buyer Group leader 8.1. ORG-7002 Official name: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf Registration number: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf Postal address: Olga-Benario-Straße 16-18 Town: Bernburg (Saale) Postcode: 06406 Country subdivision (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Country: Germany Email: vergabestelle@salus-lsa.de Telephone: +49 3471-344420 Fax: +49 3471-344133 Internet address: https://www.sah.info Roles of this organisation: Organisation receiving requests to participate 8.1. ORG-7003 Official name: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf Registration number: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf Postal address: Olga-Benario-Straße 16-18 Town: Bernburg (Saale) Postcode: 06406 Country subdivision (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Country: Germany Email: vergabestelle@salus-lsa.de Telephone: +49 3471-344420 Fax: +49 3471-344133 Internet address: https://www.sah.info Roles of this organisation: Organisation providing additional information about the procurement procedure 8.1. ORG-7004 Official name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Registration number: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Postal address: Ernst-Kamieth-Str. 2 Town: Halle (Saale) Postcode: 06112 Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Country: Germany Email: vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de Telephone: +493455140 Roles of this organisation: Review organisation 8.1. ORG-7005 Official name: Salus Altmark Holding gGmbH Registration number: Salus Altmark Holding gGmbH Postal address: Seepark 5 Town: Magdeburg Postcode: 39116 Country subdivision (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Country: Germany Email: gs@salus-lsa.de Telephone: +49 391607530 Roles of this organisation: Organisation providing more information on the review procedures 11. Notice information 11.1. Notice information Notice identifier/version: 0328fd62-e16e-457e-a47b-67d4506d754e - 01 Form type: Competition Notice type: Contract or concession notice – standard regime Notice dispatch date: 30/01/2024 08:12:26 (UTC+1) Languages in which this notice is officially available: German 11.2. Publication information Notice publication number: 64982-2024 OJ S issue number: 22/2024 Publication date: 31/01/2024 Czech document download: https://ted.europa.eu/cs/notice/64982-2024/pdf Danish document download: https://ted.europa.eu/da/notice/64982-2024/pdf German document download: https://ted.europa.eu/de/notice/64982-2024/pdf Greek document download: https://ted.europa.eu/el/notice/64982-2024/pdf Spanish document download: https://ted.europa.eu/es/notice/64982-2024/pdf English document download: https://ted.europa.eu/en/notice/64982-2024/pdf Estonian document download: https://ted.europa.eu/et/notice/64982-2024/pdf Finnish document download: https://ted.europa.eu/fi/notice/64982-2024/pdf French document download: https://ted.europa.eu/fr/notice/64982-2024/pdf Irish document download: https://ted.europa.eu/ga/notice/64982-2024/pdf Croatian document download: https://ted.europa.eu/hr/notice/64982-2024/pdf Hungarian document download: https://ted.europa.eu/hu/notice/64982-2024/pdf Italian document download: https://ted.europa.eu/it/notice/64982-2024/pdf Lithuanian document download: https://ted.europa.eu/lt/notice/64982-2024/pdf Latvian document download: https://ted.europa.eu/lv/notice/64982-2024/pdf Maltese document download: https://ted.europa.eu/mt/notice/64982-2024/pdf Dutch document download: https://ted.europa.eu/nl/notice/64982-2024/pdf Polska document download: https://ted.europa.eu/pl/notice/64982-2024/pdf Portuguese document download: https://ted.europa.eu/pt/notice/64982-2024/pdf Romanian document download: https://ted.europa.eu/ro/notice/64982-2024/pdf Slovak document download: https://ted.europa.eu/sk/notice/64982-2024/pdf Slovenian document download: https://ted.europa.eu/sl/notice/64982-2024/pdf Swedish document download: https://ted.europa.eu/sv/notice/64982-2024/pdf Bulgarian document download: https://ted.europa.eu/bg/notice/64982-2024/pdf
NAICS
Scenic and Sightseeing Transportation InformationT International Corporate Scenic and Sightseeing Transportation Environment Scenic and Sightseeing Transportation
CPVS
System, storage and content management software package Frames System, storage and content management software development services
UNSPSC
Agents affecting water and electrolytes Land and soil preparation and management and protection Professional indemnity insurance Jacket, Winter
Regions
Europe Western Europe
Sectors
Non-Renewable Energy Roads and Highways-Bridge Travel and Tourism Construction Energy-Power and Electrical Computer Hardwares and Consumables Steel Marine
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