Tender Details
Title
Germany-Eisenberg: Pharmaceutical products Place of performance: Rheinland-Pfalz,Saarland Main nature of the contract: Supplies Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Type of procedure: Open
Country
Language
German
Organization
Published Date
19.01.2024
Deadline Date
31.12.2025
Overview
37222-2024 - Competition I.1. Name and addresses Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Postal address: Virchowstraße 30 Town: Eisenberg NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz Postal code: 67304 Country: Germany E-mail: am_vertraege@rps.aok.de Telephone: +49 6351403591 Internet address(es): Main address: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ I.5. Main activity Health II.1.1. Title Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Gräserpollen (V01AA02) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells. II.1.2. Main CPV code 33600000 Pharmaceutical products II.1.3. Type of contract Supplies II.1.6. Information about lots This contract is divided into lots: no II.2.3. Place of performance NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz NUTS code: DEC Saarland II.2.7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system Start: 01/03/2024 End: 28/02/2026 This contract is subject to renewal: no IV.2.2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate Date: 31/12/2025 Local time: 23:59 IV.2.4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted German VI.5. Date of dispatch of this notice 16/01/2024 37222-2024 - Competition Germany-Eisenberg: Pharmaceutical products OJ S 14/2024 19/01/2024 Contract notice Supplies Legal Basis: Directive 2014/24/EU Section I: Contracting authority I.1. Name and addresses Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Postal address: Virchowstraße 30 Town: Eisenberg NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz Postal code: 67304 Country: Germany E-mail: am_vertraege@rps.aok.de Telephone: +49 6351403591 Internet address(es): Main address: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ I.3. Communication Access to the procurement documents is restricted. Further information can be obtained at: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html Additional information can be obtained from the abovementioned address Tenders or requests to participate must be submitted to the following address: Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Postal address: Virchowstraße 30 Town: Eisenberg Postal code: 67304 Country: Germany Contact person: Nadja Leier Telephone: +49 6351403591 E-mail: am_vertraege@rps.aok.de NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz Internet address(es): Main address: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html I.4. Type of the contracting authority Body governed by public law I.5. Main activity Health Section II: Object II.1. Scope of the procurement II.1.1. Title Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Gräserpollen (V01AA02) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells. II.1.2. Main CPV code 33600000 Pharmaceutical products II.1.3. Type of contract Supplies II.1.4. Short description Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Gräserpollen (V01AA02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen sowie verkehrsfähige Therapie-Allergene im Zulassungsverfahren nach Therapieallergene-Verordnung (TAV). II.1.5. Estimated total value II.1.6. Information about lots This contract is divided into lots: no II.2. Description II.2.3. Place of performance NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz NUTS code: DEC Saarland II.2.4. Description of the procurement Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit dem Wirkstoff Gräserpollen (V01AA02) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „Open House-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2024. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Gräserpollen (V01AA02) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.03.2024 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.01.2024 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. II.2.5. Award criteria Criteria below Price II.2.6. Estimated value II.2.7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system Start: 01/03/2024 End: 28/02/2026 This contract is subject to renewal: no II.2.10. Information about variants Variants will be accepted: no II.2.11. Information about options Options: no II.2.13. Information about European Union funds The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no II.2.14. Additional information Verfahrensnummer: AOK24010-991 Section III: Legal, economic, financial and technical information III.1. Conditions for participation III.1.3. Technical and professional ability List and brief description of selection criteria: Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen. III.2. Conditions related to the contract III.2.2. Contract performance conditions Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Section IV: Procedure IV.1. Description IV.1.1. Type of procedure Open procedure IV.1.3. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system IV.1.8. Information about the Government Procurement Agreement (GPA) The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no IV.2. Administrative information IV.2.2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate Date: 31/12/2025 Local time: 23:59 IV.2.3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates IV.2.4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted German IV.2.7. Conditions for opening of tenders Date: 02/01/2026 Local time: 08:00 Place: Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Section VI: Complementary information VI.1. Information about recurrence This is a recurrent procurement: no VI.3. Additional information VI.4. Procedures for review VI.4.1. Review body Official name: Die Vergabekammern des Bundes Postal address: Villemombler Str. 76 Town: Bonn Postal code: 53123 Country: Germany E-mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telephone: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 VI.4.3. Review procedure Precise information on deadline(s) for review procedures: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." "§ 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..." VI.5. Date of dispatch of this notice 16/01/2024 Czech document download: https://ted.europa.eu/cs/notice/37222-2024/pdf Danish document download: https://ted.europa.eu/da/notice/37222-2024/pdf German document download: https://ted.europa.eu/de/notice/37222-2024/pdf Greek document download: https://ted.europa.eu/el/notice/37222-2024/pdf Spanish document download: https://ted.europa.eu/es/notice/37222-2024/pdf English document download: https://ted.europa.eu/en/notice/37222-2024/pdf Estonian document download: https://ted.europa.eu/et/notice/37222-2024/pdf Finnish document download: https://ted.europa.eu/fi/notice/37222-2024/pdf French document download: https://ted.europa.eu/fr/notice/37222-2024/pdf Irish document download: https://ted.europa.eu/ga/notice/37222-2024/pdf Croatian document download: https://ted.europa.eu/hr/notice/37222-2024/pdf Hungarian document download: https://ted.europa.eu/hu/notice/37222-2024/pdf Italian document download: https://ted.europa.eu/it/notice/37222-2024/pdf Lithuanian document download: https://ted.europa.eu/lt/notice/37222-2024/pdf Latvian document download: https://ted.europa.eu/lv/notice/37222-2024/pdf Maltese document download: https://ted.europa.eu/mt/notice/37222-2024/pdf Dutch document download: https://ted.europa.eu/nl/notice/37222-2024/pdf Polska document download: https://ted.europa.eu/pl/notice/37222-2024/pdf Portuguese document download: https://ted.europa.eu/pt/notice/37222-2024/pdf Romanian document download: https://ted.europa.eu/ro/notice/37222-2024/pdf Slovak document download: https://ted.europa.eu/sk/notice/37222-2024/pdf Slovenian document download: https://ted.europa.eu/sl/notice/37222-2024/pdf Swedish document download: https://ted.europa.eu/sv/notice/37222-2024/pdf Bulgarian document download: https://ted.europa.eu/bg/notice/37222-2024/pdf
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